Barrierefreiheit (BFSG)
Pension & Gasthaus Polenztal unterliegt der Ausnahmeregelung gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 17 BFSG für Kleinstunternehmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), da wir weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen € erzielen.
Wir sind nicht verpflichtet, unsere Online-Angebote nach den Anforderungen des BFSG barrierefrei zu gestalten. Trotzdem enthält unsere Website durch das verwendete CMS bereits zahlreiche Kriterien zur Barrierefreiheit.
Wir arbeiten ständig daran, unsere digitalen Inhalte noch nutzerfreundlicher und für Alle zugänglich zu machen. Bei Fragen oder für Unterstützung bei der Nutzung unseres Online-Angebotes kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail.